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Schulbetrieb ab dem 22. Februar 2021

Nach den Faschingsferien werden wir an der FSG wieder mit einem Wechselbetrieb starten.

In der Woche vom 22. bis zum 26. Februar werden die Klassen 1 und 3 Unterricht in Präsenz haben. Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt, so dass jedes Kind der 1. und 3. Klasse in dieser Woche an jedem Tag zwei Schulstunden Unterricht haben wird. Die Klassen 2 und 4 lernen in dieser Woche von zuhause aus.

In der darauffolgenden Woche werden die Klassen 2 und 4 Unterricht in Präsenz haben. Auch diese Klassen werden in zwei Gruppen geteilt, so dass jedes Kind der 2. und 4. Klasse in dieser Woche an jedem Tag zwei Schulstunden Unterricht haben wird. Die Klassen 1 und 3 lernen in dieser Woche von zuhause aus. Alle weiteren Informationen erhalten Sie wie immer von den Klassenlehrkräften.

Für Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen dürfen, wird eine Notbetreuung eingerichtet werden.

Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht.

Informationsabend für die Eltern der zukünftigen Erstklässler

Am Mittwoch, den 10. Februar 2021 findet um 19.30 Uhr unser Informationsabend für die Eltern der zukünftigen Erstklässler in digitaler Form statt. An diesem Abend bieten wir Entscheidungshilfen zu Fragen der Schulfähigkeit, informieren wir Sie über das  schulische Leben und Lernen in der Friedrich-Silcher-Grundschule und über die Angebote der Betreuung in der Gernzeit.

Um sich zu diesem Abend anzumelden, senden Sie bitte eine kurze Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis spätestens Freitag, den 05.02.2021. Sie erhalten dann den Link zu der Veranstaltung per Mail zugesendet.

Verlängerte Schulschließung bis Ende Januar 2021

Die Landesregierung gab heute bekannt, die Kitas und Grundschulen in Baden-Württemberg zumindest bis Ende Januar geschlossen zu halten.

An der FSG wird demnach Fernlernunterricht stattfinden. Alle weiteren Informationen und Materialien erhalten Sie wie gewohnt über die Klassenlehrerin. 

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Die Grundsätze dafür sind in den Orientierungshilfen zur Notbetreuung dargestellt. Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Klassenlehrerin auf, um Ihr Kind bei der Notbetreuung anzumelden. Ein Formular zur Anmeldung finden Sie auch unter Downloads.

Schulschließung bis zum 15. Januar 2021

In der Woche vom 11. bis zum 15. Januar bleibt die Schule geschlossen. Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann. Alle weiteren Informationen und Materialien erhalten Sie über die Klassenlehrerin.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Die Grundsätze dafür sind in den Orientierungshilfen zur Notbetreuung dargestellt.

Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Klassenlehrerin auf, um Ihr Kind bei der Notbetreuung anzumelden oder senden Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis spätestens Freitag, 08.01.2020 um 12.00 Uhr.  Ein Formular zur Anmeldung finden Sie auch unter Downloads.

Alle weiteren Informationen und Regelungen finden Sie unter folgendem Link: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2021-01-06-Regelungen-Schulbetrieb-nach-Weihnachtsferien

Schließung von Schulen und Kitas ab 16. Dezember 2020

Der Beginn der Weihnachtsferien ist auf Mittwoch, den 16.12.2020 vorverlegt. Am Dienstag, den 15.12.2020 endet der Unterricht nach Stundenplan. In der Zeit vom 16.12.20 bis zum 22.12.2020 findet kein Fernunterricht statt.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Bitte nehmen Sie mit der Klassenlehrkraft zeitnah Kontakt auf, wenn Sie für Ihr Kind Notbetreuung benötigen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter diesem Link: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+12+13+Bundesweiter+Lockdown+Regelungen+Schulen+und+Kitas

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